Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind
branchenüblich. Abweichungen davon bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung.
a) Offerten
Unbefristete Offerten sind stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung.
Angebote, die auf Grund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger
Manuskripte erfolgen, haben bloss Richtpreischarakter und sind als
solche bezeichnet.
b) Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise, zuzüglich
MWSt. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge
oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen,
die vor Auftragsbeendigung eintreten könnten.
c) Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen.
Die Läser AG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien
verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung
eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten
ohne Verzug fällig werden.
Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für
Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung
über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist die Läser AG berechtigt,
Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwändungen zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeiten sind in der
Auftragsbestätigung festzulegen.
Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die
nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendungen gelangen,
werden von der Läser AG unter Belastung der damit verbundenen
Umtriebe fakturiert.
d) Lieferzeit
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen
Unterlagen (Daten, Vorlagen, Manuskripte, Gut zum Druck) vereinbarungsgemäss
bei der Läser AG eintreffen.
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der
Druckunterlagen bei der Läser AG und enden mit dem Tage, an dem
die Ware das Lieferwerk verlässt.
Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist
erteilt, so ist die Läser AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist
gebunden.
Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist,
für welche die Läser AG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen
verursacht durch Streik, Aussperrung, Strommangel
sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht,
vom Vertrag zurückzutreten oder die Läser AG für etwa entstandenen
Schaden haftbar zu machen.
e) Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist
nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die Läser AG berechtigt,
die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung des Auftraggebers
selbst an Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
f) Skizzen, Entwürfe
Daten, Skizzen, Entwürfe, Originale sowie fotographische Arbeiten
werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag
erteilt wird. Das Urheberrecht an derartigen Vorlagen richtet sich
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
g) Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Läser AG
zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt
unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden
Reproduktionsrechte besitzt.
h) Reproduktionsunterlagen und Werkzeuge
Die von der Läser AG erstellten Daten (fotographische Aufnahmen,
Satz, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägplatten
usw.) bleiben Eigentum der Druckerei. Fotolithographien bzw.
Daten können an den Besteller ausgeliefert werden, sofern eventuelle
Urheberrechte der Läser AG gewahrt bleiben.
i) Mehraufwand
Vom Besteller verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und
Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung sowie nach dem «Gut
zum Druck» verlangte Änderungen, die einen Mehraufwand nach
sich ziehen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet.
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