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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind branchenüblich. Abweichungen davon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

a) Offerten
Unbefristete Offerten sind stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Angebote, die auf Grund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, haben bloss Richtpreischarakter und sind als solche bezeichnet.

b) Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise, zuzüglich MWSt. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten könnten.

c) Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen. Die Läser AG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist die Läser AG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwändungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeiten sind in der Auftragsbestätigung festzulegen. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendungen gelangen, werden von der Läser AG unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.

d) Lieferzeit
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Daten, Vorlagen, Manuskripte, Gut zum Druck) vereinbarungsgemäss bei der Läser AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei der Läser AG und enden mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Läser AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Läser AG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen verursacht durch Streik, Aussperrung, Strommangel sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Läser AG für etwa entstandenen Schaden haftbar zu machen.

e) Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die Läser AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung des Auftraggebers selbst an Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

f) Skizzen, Entwürfe
Daten, Skizzen, Entwürfe, Originale sowie fotographische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Das Urheberrecht an derartigen Vorlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

g) Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Läser AG zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.

h) Reproduktionsunterlagen und Werkzeuge
Die von der Läser AG erstellten Daten (fotographische Aufnahmen, Satz, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägplatten usw.) bleiben Eigentum der Druckerei. Fotolithographien bzw. Daten können an den Besteller ausgeliefert werden, sofern eventuelle Urheberrechte der Läser AG gewahrt bleiben.

i) Mehraufwand
Vom Besteller verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung sowie nach dem «Gut zum Druck» verlangte Änderungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet.

 

k) Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewändeter Zeit zusätzlich berechnet.

l) Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben vorbehalten. Soweit der Läser AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der Läser AG.

m) Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

n) Mängelrüge
Die von der Druckerei gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung für indirekten Schaden aus Mängeln der Ware wird von der Läser AG nicht übernommen.

o) Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist der Läser AG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

p) Lieferung, Verpackung
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen. Der Transport erfolgt zum niedrigsten Bahntarif. Davon abweichende Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.

q) Haftung
Der Läser AG übergebene Daten, Manuskripte, Originale, Fotographien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Besteller selbst zu tragen.

r) Proben
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Läser AG druckreif erklärt und mit einer Unterschrift des Bestellers versehen zurückzugeben. Die Läser AG haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Zustellung von Proben nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung der Läser AG für Satz- und andere Fehler auf grobes Verschulden.

s) Aufbewahrung von Druckunterlagen
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Fotolithographien, Nutzenfilmen, Satz, Abzügen sowie Werkzeugen besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine allfällige Lagerung erfolgt gegebenenfalls auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

t) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Läser AG zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird.

u) Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch den Besteller ein.