PPWR – Die neue EU-Verpackungsverordnung

Packaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40

Was Sie als abpackendes Unternehmen jetzt wissen müssen

 
Am 22. Januar 2025 wurde die PPWR im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 12. Februar 2025 in Kraft. Sie gilt ab dem 12. August 2026 und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie von 1994. Ziel: weniger Verpackungsabfall, mehr Recycling und einheitliche Regeln in ganz Europa – bindend für alle, die Verpackungen herstellen und in Verkehr bringen.

 

Die 5 wichtigsten Punkte auf einen Blick

 

Recyclingfähigkeit – Design for Recycling

Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein (Klassen A, B oder C je nach Prozentsatz der Recyclingquote). Verpackungen, die nicht recycelt werden können, dürfen ab 2038 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

 

Rezyklatanteil – mehr Rezyklat in Kunststoffverpackungen

Für Kunststoffverpackungen gelten ab 2030 verbindliche Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklat (Sekundärrohstoff). Diese werden bis 2040 nochmals deutlich erhöht. Papier- und Kartonverpackungen sind davon weitgehend ausgenommen.

 

Kennzeichnung & digitale Labels

Ab 2030 müssen Verpackungen mit harmonisierten Piktogrammen zur Materialtrennung und Entsorgung gekennzeichnet sein. Hinzu kommen digitale Labels (QR-Codes), die über Materialzusammensetzung und Rezyklatanteil informieren. Dies betrifft auch Etiketten auf Verpackungen.

 

Verpackungsminimierung & Verbote

Ab 2026 gilt ein Verbot bestimmter als unnötig geltender Verpackungsformen. Ab 2030 werden weitere Einwegkunststoffverpackungen verboten (z.B. Portionspackungen im Gastgewerbe). Übergrosse Verpackungen mit zu viel Leerraum sind ebenfalls nicht mehr zulässig.

 

Konformitätserklärung & Dokumentationspflicht

Bereits ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungserzeuger eine EU-Konformitätserklärung vorlegen können. Diese belegt, dass die Verpackung alle Anforderungen der PPWR erfüllt – inkl. Schadstoffbeschränkungen (PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen) und Nachhaltigkeitskriterien.

 

 

Zeitplan – stufenweise Umsetzung

Aug. 2026

PPWR gilt. Konformitätserklärung + PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen

2028

EU-Kommission erlässt Leitlinien für recyclinggerechtes Design

2030

Alle Verpackungen recyclingfähig; Rezyklat-Mindestquoten 
Klasse A (≥ 95 %): Die Verpackung besteht zu mindestens 95 % aus Materialien, die effektiv recycelt werden können.
Klasse B (≥ 80 %): Mindestens 80 % des Gewichts sind recyclingfähig.
Klasse C (≥ 70 %): Mindestens 70 % des Gewichts sind recyclingfähig.
Verbot: Verpackungen, die weniger als 70 % erreichen (Klasse D oder E), sind ab 2030 verboten.

Digitale Labels Pflicht · erste Verpackungsverbote

2035

Reduktion Verpackungsabfall um 10 % gegenüber. 2018

2038

Nur noch Recyclingklassen A und B zulässig (Recyclingquote >80%).

2040

Erhöhte Rezyklat-Quoten · verstärkte Wiederverwendungsanforderungen

 

Ihre Aufgabe als Kunde: 

Der Inverkehrbringer von Verpackungen ist verantwortlich für 
- die Registrierung der Verpackung in den jeweiligen nationalen Registern.
- die technische Dokumentation.
- die Kennzeichnung der Verpackung nach Vorgaben der PPWR.

Unsere Aufgabe als Lieferant:
- Wir liefern Ihnen die dazu erforderlichen Unterlagen und 
- Informationen zu den Konformitäten für alle in der Verpackung enthaltenen Materialien und Stoffe.

Läser AG begleitet Sie auf dem Weg 
zur PPWR-Konformität

Als Ihr Verpackungsdruckerei-Partner für Papieretiketten, Vollkarton-verpackungen, Platinen, Rundumetiketten und Shrink Sleeves kennen wir die neuen Anforderungen und helfen Ihnen, rechtssichere, recyclinggerechte Verpackungslösungen zu entwickeln. 
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

 

Läser AG · Gontenschwil · www.laeser.ch  |  Quelle: Verordnung (EU) 2025/40 ·
Stand März 2026