PPWR – Die neue EU-VerpackungsverordnungPackaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40 Was Sie als abpackendes Unternehmen jetzt wissen müssen |
Am 22. Januar 2025 wurde die PPWR im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 12. Februar 2025 in Kraft. Sie gilt ab dem 12. August 2026 und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie von 1994. Ziel: weniger Verpackungsabfall, mehr Recycling und einheitliche Regeln in ganz Europa – bindend für alle, die Verpackungen herstellen und in Verkehr bringen.
Die 5 wichtigsten Punkte auf einen Blick
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| ① | Recyclingfähigkeit – Design for Recycling Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein (Klassen A, B oder C je nach Prozentsatz der Recyclingquote). Verpackungen, die nicht recycelt werden können, dürfen ab 2038 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. |
| ② | Rezyklatanteil – mehr Rezyklat in Kunststoffverpackungen Für Kunststoffverpackungen gelten ab 2030 verbindliche Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklat (Sekundärrohstoff). Diese werden bis 2040 nochmals deutlich erhöht. Papier- und Kartonverpackungen sind davon weitgehend ausgenommen. |
| ③ | Kennzeichnung & digitale Labels Ab 2030 müssen Verpackungen mit harmonisierten Piktogrammen zur Materialtrennung und Entsorgung gekennzeichnet sein. Hinzu kommen digitale Labels (QR-Codes), die über Materialzusammensetzung und Rezyklatanteil informieren. Dies betrifft auch Etiketten auf Verpackungen. |
| ④ | Verpackungsminimierung & Verbote Ab 2026 gilt ein Verbot bestimmter als unnötig geltender Verpackungsformen. Ab 2030 werden weitere Einwegkunststoffverpackungen verboten (z.B. Portionspackungen im Gastgewerbe). Übergrosse Verpackungen mit zu viel Leerraum sind ebenfalls nicht mehr zulässig. |
| ⑤ | Konformitätserklärung & Dokumentationspflicht Bereits ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungserzeuger eine EU-Konformitätserklärung vorlegen können. Diese belegt, dass die Verpackung alle Anforderungen der PPWR erfüllt – inkl. Schadstoffbeschränkungen (PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen) und Nachhaltigkeitskriterien. |
Zeitplan – stufenweise Umsetzung
Aug. 2026 | PPWR gilt. Konformitätserklärung + PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen |
2028 | EU-Kommission erlässt Leitlinien für recyclinggerechtes Design |
2030 | Alle Verpackungen recyclingfähig; Rezyklat-Mindestquoten Digitale Labels Pflicht · erste Verpackungsverbote |
2035 | Reduktion Verpackungsabfall um 10 % gegenüber. 2018 |
2038 | Nur noch Recyclingklassen A und B zulässig (Recyclingquote >80%). |
2040 | Erhöhte Rezyklat-Quoten · verstärkte Wiederverwendungsanforderungen |
Ihre Aufgabe als Kunde:
Der Inverkehrbringer von Verpackungen ist verantwortlich für
- die Registrierung der Verpackung in den jeweiligen nationalen Registern.
- die technische Dokumentation.
- die Kennzeichnung der Verpackung nach Vorgaben der PPWR.
Unsere Aufgabe als Lieferant:
- Wir liefern Ihnen die dazu erforderlichen Unterlagen und
- Informationen zu den Konformitäten für alle in der Verpackung enthaltenen Materialien und Stoffe.
Läser AG begleitet Sie auf dem Weg |
Läser AG · Gontenschwil · www.laeser.ch | Quelle: Verordnung (EU) 2025/40 ·
Stand März 2026